Unsere Restaurationen sind so individuell wie Ihre Wünsche. Daher haben wir uns entschieden, dass Sie keine Flipper online erwerben können ohne eine vorherige Beratung. Gerne möchten wir in einem persönlichen Gespräch Ihre Wünsche abgleichen und Ihnen alle notwendigen Informationen bezgl. Lieferzeiten, Qualitäten, möglicher Add-Ons usw. geben. Wir möchten das bestmögliche Ergebnis erzielen und Flipper genau nach Ihren Wünschen bauen.

Kontaktieren Sie uns aus diesem Grund bitte vorab per Email oder Telefon.

Herzliche Grüße
Ihr/Euer Pinball-Dreams Team

PS: wir lieben Flipper - wir lieben es über Flipper zu Plaudern :)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Flipper, Restauration, An & Verkauf, Reparaturen, Platinenservice

Pinball-Dreams.com

1. Allgemeines

Für die Geschäftsbedingungen zwischen uns und unseren privaten und gewerblichen Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen,es sei denn, dass etwas anderes von uns ausdrücklich schriftlich vereinbart bzw. schriftlich bestätigt ist.


2. Auftragserteilung

  1. Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer ein schriftliches Angebot über die zu erbringenden Leistungen
  2. Nach Übereinkunft über die zu erbringenden Leistungen und die damit verbundenen Kosten, erhält der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung in schriftlicher Form, sowie eine Rechnung über eine Anzahlung (ziehe Zahlungsmodalitäten). Ist die Rechnung beglichen, kommt ein entsprechender Dienstleistungsvertrag zu Stande.

3. Fertigstellung

  1. Unsere Liefer- oder Fertigstellungstermine sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich so bezeichnet wurden.
  2. Der Beginn des von uns angegebenen Liefer- oder Fertigstellungstermins setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  3. Ändert oder erweitert  sich der Auftragsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, ändert sich der Termin automatisch. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höhere Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerung zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

4. Berechnung des Auftrags

  1. In der Rechnung sind Preis oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
  2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt die Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
  3. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, schriftlich und spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

5. Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes per Vorkasse (Banküberweisung) oder in Bar bei Abnahme des Auftragsgegenstands - ohne Skonto oder sonstige Nachlässe zu leisten.
  2. Eine andere Zahlungsweise, insbesondere die Entgegennahme von Schecks, deren Höhe die vom Aussteller der Scheckkarte garantierte Zahlung übersteigt, bedarf einer besonderen Vereinbarung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
  3. Verzugszinsen werden mit 5% p. a. über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Auftragnehmer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 30% des Nettoauftragswertes zu verlangen.
  5. Die Zahlung gilt grundsätzlich erst als geleistet, wenn der zu zahlende Betrag dem Konto der Pinball-Dreams unwiderruflich gutgeschrieben ist.
  6. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu 6 Euro pro Mahnung zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an eine Rechtsanwalts-Kanzlei oder ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts oder des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen.

6. Abnahme

  1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Bei Anlieferung des Auftragsgegenstands erfolgt die Abnahme im noch montierten Zustand des Gegenstands. Sollte es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich sein den Auftragsgegenstand zu demontieren, erlischt der Gewährleistungsanspruch seitens des Auftragnehmers.
  3. Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er es schuldhaft versäumt, den Auftragsgegenstand innerhalb von zwei Wochen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen und der Auftragnehmer ihn daraufhin gemahnt hat.
  4. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer leistet für die in Auftrag gegebenen Arbeiten in folgender Weise Gewähr, wobei ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften unberührt bleibt:
  2. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsanspruch in dem in den Ziffern 2 bis 4 beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält
  3. Für nicht erkannte Mängel wird Gewähr geleistet, wenn der Mangel innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme gemeldet wird.
  4. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so endet die Gewährleistung sechs Monate nach Abnahme.
  5. Mängel sollen dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich angezeigt und genau bezeichnet werden; bei persönlicher Anzeige händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.
  6. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  7. Der Auftragnehmer behebt einen gewährleistungspflichtigen Mangel auf seine Kosten im selben Betrieb. Die Nachbesserung erfolgt ohne Berechnung der Arbeits- und Materialkosten.
  8. Schlägt die Nachbesserung fehl, insbesondere wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadenersatz verlangen.

8. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten und eingebauten Teile bleiben solange unser Eigentum, bis der Kunde alle aus unseren Geschäftsbeziehungen entstandenen Forderungen vollständig erfüllt hat.

9. Erweitertes Pfandrecht

  1. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
  2. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
  3. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

10. Sachmangel

  1. Ansprüche des Auftragsgebers wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Reparaturgegenstandes.
  2. Mängel werden durch Austausch oder Nachbesserung von uns beseitigt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Saarbrücken. Gerichtsstand ist Saarbrücken.

12. Schlussabstimmungen

  1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam werden, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Eine unwirksame Bedingung wird durch beide Seiten durch eine neue wirksame ersetzt.

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